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andere elektronische und physische Formate zu ueberfuehren und diese gemaess Absatz 1 zu verwerten. 4. Weitergabe an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) Mit der Annahme dieser Bestimmung raeumt der V …
andere elektronische und physische Formate zu ueberfuehren und diese gemaess Absatz 1 zu verwerten. 4. Weitergabe an Die Deutsche Bibliothek (DDB) Mit der Annahme dieser Bestimmung raeumt der Veroeffentlichende …